
Wir – Ihre Anwaltskanzlei Kometer | Rossi | Weiss in Innsbruck – stehen ein für Ihr gutes Recht. Immer. In Innsbruck und ganz Tirol.
Logo
Logoschutzraum
Damit das Logo ideal wirken kann, muss der Schutzraum um das Logo immer eingehalten werden. Der Schutzraum ergibt sich aus dem „r“ des Logos (rundherum 1x).
Logomindestgröße
Die Mindestgröße des Logos beträgt 20 mm in der Breite, kleiner darf das Logo nie verwendet/dargestellt werden. Diese Größe muss eingehalten werden, damit das Logo immer gut zur Geltung kommen kann.
Logoplatzierung
Bei der Logoplatzierung auf bestimmten Farbflächen muss der Kontrast zum Hintergrund immer klar gegeben sein. Das Logo darf nicht verzerrt, gedreht oder mit einem Schlagschatten dargestellt werden – nur die Logovarianten im Logoordner sind zulässig!
Richtige Platzierung
Falsche Platzierung
Signet
Die Marke beinhaltet auch ein Signet (siehe untenstehend), für dieses gelten die gleichen Regeln, wie für das Hauptlogo. Es gibt drei unterschiedliche Größen für diverse Einsatzmöglichkeiten (Micro, Small, Regular).
- Micro:von 3 – 6,9 mm Breite
- Small:von 7 – 9,9 mm Breite
- Regular:ab 10 mm Breite
Marke
Farben
Typografie
Einsatz der Schriften
Als Hauptschrift wird die Neue Haas Unica W1G verwendet. Bei Auszeichnungen oder kurzen Headlines kommt die Nikolai zum Einsatz.
Wording
Wichtige Schreibweisen
Telefonnummern, Firmenwortlaute, Uhrzeiten und vieles mehr folgen immer der gleichen Schreibweise – diese dürfen nur so geschrieben und müssen stets beachtet werden, um die der Marke ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewähren. Andere Schreibweisen sind nicht erwünscht!
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